Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen
Förderung für nicht-öffentliche Ladepunkte bei Unternehmen
Seit dem 23.11.2021 fördert der Bund den Aufbau von gewerblicher, nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur. Firmen und Kommunen können für neue Ladestationen für gewerblich oder kommunal genutzte Elektrofahrzeuge Fördergelder erhalten. Der Zuschuss, der bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden kann, beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Er ist auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt. Für Unternehmen gilt eine Obergrenze von 45.000 Euro (also bei 900 Euro je Ladepunkt; insgesamt 50 Stationen). Das Gesamtvolumen des Programms beläuft sich auf rund 350 Millionen Euro. Die Förderung unterstützt damit den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für elektrische Flottenfahrzeuge sowie für Dienstfahrzeuge.
Nachfolgend erfahren Sie alles über das neue Förderprogramm für Unternehmen.
Das Wichtigste für Unternehmen:
- Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
- für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gefördert. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden. Der Bund fördert:
- den Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.
Welche Ladetechnik gefördert wird, finden Sie hier: Zur Liste der geförderten Ladestationen
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förderprodukt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) stellen.
Zuschusshöhe und Auszahlung
- Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie schon im Antrag an.
- Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
- Wenn Ihre Ladestationen mehrere Ladepunkte haben, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Andernfalls reduziert sich der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten.
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
- Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Für ergänzende Vorhaben können Sie aber weitere KfW-Förderprodukte nutzen, zum Beispiel um eine Photovoltaik-Anlage zu errichten.
Beantragung
Bevor Sie die Förderung für Ihre Ladestation beantragen, sollten Sie genau evaluieren, welche Ladetechnik für Ihren Firmenstandort am besten geeignet ist. Dies ergibt sich aus der Analyse Ihres Ladebedarfs, den Gegebenheiten am Firmenstandort vor Ort und dem damit verbundenen Installationsaufwand sowie dem Wunsch nach Inanspruchnahme eines Förderprogramms und evtl. einer Einbindung einer PV-Anlage. Kurzum: Vor der Beantragung der Förderung sollten Sie als Unternehmen eine Fachplanung durchführen, um die für Sie beste Lösung zu finden. Hierbei unterstützen wir von amperio Sie gerne, denn wir sind ein Fachplanungsbüro mit jahrelanger Erfahrung.
Ihren Antrag stellen Sie dann vor der Bestellung der Ladetechnik direkt im KfW-Zuschussportal.
Gerne begleiten und beraten wir Sie bei der Antragstellung.
Merkblätter:
FAQs
Die KfW Bank beantwortet auf ihrer Website alle häufig gestellten Fragen. Die Antworten finden Sie hier.